Eine Bekanntmachung der Flugschule Kössen und der Kössener Bergbahnen: Aus Sicherhteitsgründen ist in Kössen ab sofort Speedflying vom Unterberg verboten. Beschwerden seitens Bergwanderern wegen unnatürlicher Gefährdung durch bodennahe Überflüge mit Speedglidern über Wanderwege sowie ein Monieren der Almbauern bezüglich unnötigem Verschrecken des Weideviehs machten die Anordnung gem. § 59 LVR erforderlich.
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